Sozialpädagogische Familienhilfe
Die intensive Begleitung und Betreuung richtet sich an Eltern,
alleinerziehende Mütter und Väter und deren Kinder.
Familienhilfe wird häufig in Anspruch genommen bei:
• persönlichen Problemen der Erwachsenen
• Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
• Arbeits- und Perspektivlosigkeit
• migrationsbedingten Schwierigkeiten
• finanziellen Probleme
• Krankheit
• Sucht
• Behinderung etc.
Die Betreuung ist darauf ausgerichtet, in Zusammenarbeit mit der Familie und anhand ihrer Möglichkeiten, Strategien zur Bewältigung ihrer individuellen/ganz eigenen Probleme zu entwickeln. Dabei ist ein grundlegendes Ziel, dass alle Beteiligten zu einer zufriedenen und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung finden, bei der eine angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder gewährleistet ist.
Wir verstehen SPFH als ein Dienstleistungsangebot. Unsere Kunden sind Eltern und deren Kinder – Ihnen fühlen wir uns verpflichtet.
Anders als bei Dienstleistungsbetrieben wie z.B. die Post sind die Kunden nicht identisch mit dem Kostenträger. Unsere Arbeit wird vom Amt für Soziale Dienste bezahlt. Den Hilfeplanern im Jugendamt sind wir dafür verantwortlich, dass dieses Geld vernünftig verwendet wird. Die Hilfe soll sinnvoll und nützlich sein. In Hilfeplangesprächen mit der Familie, der Hilfeplanerin der Familienhelferin und eventuell anderen wichtigen Personen findet eine regelmäßige Überprüfung statt, ob der Notwendigkeit der Hilfe.
Mit fachlicher Arbeit leisten wir nach §31 SGB VIII „Hilfe zur Selbsthilfe“!